Re: Der Pranger! Derzeit: Headbanger1

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Darthie

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Beiträge: 739

MoshzwerginWenn du sagst, dass dieses Verhalten strafbar ist: Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass ich mein Patch zurückbekomme oder endlich mal mein Geld?

Hi,

eins vorweg: Dies hier ist keine Rechtsberatung!

So, nachdem das also geklärt ist, hier wie man’s im Allgemeinen macht:

Sofern einem der Name und die Adresse des Partners bekannt sind, und das sollten sie, denn irgendwelche Objekte schickt man ja postalisch irgendwohin auf die Reise, kann man beim eigenen, örtlichen Amtsgericht einen Mahnbescheid beantragen. Eine rechtsanwaltliche Vertretung hierfür ist nicht notwendig.
Ich empfehle, bei Wikipedia unter dem Stichwort „Mahnverfahren“ nachzulesen.
Aber Achtung! Das Mahnverfahren kommt nur in Betracht, wenn es sich nicht um ein Tauschgeschäft handelt.
Aber ging es nicht um die Bezahlung in Geld?

Sollte es sich um Tausch handeln, so kann man auf Erfüllung des Vetrages klagen. Eine Rechtsschutzversicherung bietet sich in dem Zusammenhang (wie eigentlich immer) an.
Allerdings muss man in diesem Fall erstmal Kosten vorstrecken, die dann aber der im Gerichtsverfahren Unterlegene mitzutragen hat. Hier empfehle ich dringend anwaltliche Beratung.

Als kostenfreie Variante bietet sich an, den Kollegen bei der Polizei (und zwar bei der eigenen, örtlichen) wegen „Unterschlagung einer anvertrauten Sache“ gemäß § 264 StGB anzuzeigen. Sollten sich mehrere der hier Geschädigten dazu entschließen, sollten sie sich ggf. untereinander per PM (über das Aktenzeichen) informieren, da dann u.U. Verfahren verbunden werden können. Wenn denn welche eingeleitet werden…

Wichtig sind immer Beweise! Also bspw. PMs ausdrucken etc.

Was man nicht tun sollte, ist die Sache auf sich beruhen zu lassen. Kommt der Knilch einmal damit durch, macht er’s immer wieder.

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Ducati - Some Kind Of Monster :mrgit: