Meine geile Schwester oder: Ist Inzest okay?

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  • #83621  | PERMALINK

    Hallways of Always

    Registriert seit: 19.03.2011

    Beiträge: 1,120

    http://www.welt.de/politik/article1796817/Die-verbotene-Liebe-von-Patrick-und-Susan.html

    Sie sind Geschwister, ein Liebespaar, und sie haben gemeinsam vier Kinder: Patrick S. und Susan K. Doch ihre Liebe darf nicht sein, denn in Deutschland ist Inzest strafbar. Das bestätigte das Bundesverfassungsgericht und wies damit eine Klage von Patrick S. ab. Doch eine Hoffnung haben die beiden noch.

    Das StGB sagt dazu folgendes:

    (1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.
    (3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.

    Was haltet ihr von der Gesetzeslage?
    Nötig, um die finanzielle Belastung der Kassen, die durch kranke Kinder entstehen, gering zu halten? Nötig, weil es einfach „eklig“ ist und gegen die „guten Sitten“ verstößt? Oder eine vollkommen überholte Anschauung aus der Steinzeit, die das Selbstbestimmungsrecht von erwachsenen Menschen verneint? (Meine Meinung)

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    #6669907  | PERMALINK

    abrakadabra

    Registriert seit: 31.03.2008

    Beiträge: 4,809

    Hallways of Always Oder eine vollkommen überholte Anschauung aus der Steinzeit, die das Selbstbestimmungsrecht von erwachsenen Menschen verneint? (Meine Meinung)

    grundsätzlich sehe ich das auch so, solange verhütungsmittel angewendet werden.
    selbst wenn der staat an der verhütung erbgeschädigter kinder interesse hätte, würde ein allgemeines inzestverbot übers ziel hinausschießen. absichtlich kinder zeugen die von einem engen verwandten stammen steht für mich jedoch moralisch auf gleicher stufe wie das vorsätzliche schädigen des erbgutes seiner kinder. im falle dass kinder gezeugt werden geht es um mehr als das sexuelle selbstbestimmungsrecht von erwachsenen menschen: nämlich darum, dass personen im normalfall (die kinder) gesund sein wollen, und wenn die eltern gerne kinder hätten sollen sie sich gefälligst darum kümmern ihren kindern wenigstens ihre „startchancen“ nicht zu versauen.

    #6669909  | PERMALINK

    Leukon

    Registriert seit: 14.07.2010

    Beiträge: 1,385

    abrakadabragrundsätzlich sehe ich das auch so, solange verhütungsmittel angewendet werden.
    selbst wenn der staat an der verhütung erbgeschädigter kinder interesse hätte, würde ein allgemeines inzestverbot übers ziel hinausschießen. absichtlich kinder zeugen die von einem engen verwandten stammen steht für mich jedoch moralisch auf gleicher stufe wie das vorsätzliche schädigen des erbgutes seiner kinder. im falle dass kinder gezeugt werden geht es um mehr als das sexuelle selbstbestimmungsrecht von erwachsenen menschen: nämlich darum, dass personen im normalfall (die kinder) gesund sein wollen, und wenn die eltern gerne kinder hätten sollen sie sich gefälligst darum kümmern ihren kindern wenigstens ihre „startchancen“ nicht zu versauen.

    Es ist nicht zutreffend, dass Inzest Erbgut schädigt. Schädliche Auswirkungen der Verwandtenkreuzung, bei der gleiche Anlagen vermehrt zusammentreffen, sind nur möglich, wenn ohnehin vorhandene krankhafte Erbänderungen wirksam werden. Bei an sich gesundem Erbgut kann Verwandtenkreuzung sogar zur Verbesserung der Erbgesundheit führen; in der Tier- und Pflanzenzucht wird Inzest sogar zielgerichtet angewandt, um erwünschte Erbanlagen zu festigen.

    Edit: Ja, Inzest ist ,,okay“. Es gibt keinen Grund, den Verwandtenbeischlaf in der momentanen Form unter Strafe zu stellen. Darüber ist sich die Rechtswissenschaft im Grunde auch sehr einig, sieht man einmal von dem wirklich falschen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ab.

    --

    #6669911  | PERMALINK

    abrakadabra

    Registriert seit: 31.03.2008

    Beiträge: 4,809

    LeukonEs ist nicht zutreffend, dass Inzest Erbgut schädigt. Schädliche Auswirkungen der Verwandtenkreuzung, bei der gleiche Anlagen vermehrt zusammentreffen, sind nur möglich, wenn ohnehin vorhandene krankhafte Erbänderungen wirksam werden. Bei an sich gesundem Erbgut kann Verwandtenkreuzung sogar zur Verbesserung der Erbgesundheit führen; in der Tier- und Pflanzenzucht wird Inzest sogar zielgerichtet angewandt, um erwünschte Erbanlagen zu festigen.

    das mit der tier- und pflanzenzucht weiß ich. dass inzest jedoch für das erbgut der kinder (immer) unproblematisch ist, stimmt so einfach nicht – nämlich zb. in den fällen in denen das erbgut der eltern rezessive gene für erbkrankheiten enthält. dann besteht nämlich durchaus eine wahrscheinlichkeit, dass zwei gleichartige gene zusammentreffen, und es zum auftreten der symptome dieser krankheit kommt (was bei nur einem rezessiven gen nicht der fall gewesen wäre!) – das ist bei biologisch weniger verwandten menschen unwahrscheinlicher.
    edit: ich finde inzest auch insofern „okay“, als ich einer legalisierung zustimmen würde.

    #6669913  | PERMALINK

    Leukon

    Registriert seit: 14.07.2010

    Beiträge: 1,385

    abrakadabradas mit der tier- und pflanzenzucht weiß ich. dass inzest jedoch für das erbgut der kinder (immer) unproblematisch ist, stimmt so einfach nicht – nämlich zb. in den fällen in denen das erbgut der eltern rezessive gene für erbkrankheiten enthält. dann besteht nämlich durchaus eine wahrscheinlichkeit, dass zwei gleichartige gene zusammentreffen, und es zum auftreten der symptome dieser krankheit kommt – das ist bei biologisch weniger verwandten menschen unwahrscheinlicher.
    .

    Klar. Das habe ich ja auch geschrieben.

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    #6669915  | PERMALINK

    Hallways of Always

    Registriert seit: 19.03.2011

    Beiträge: 1,120

    Das hat Leukon ja geschrieben. Das Paar aus dem Artikel hatte die behinderten Kinder auch nur, weil die beteiligte Schwester behindert war, wenn ich das richtig mitgekriegt habe.
    Mit der möglichen Zeugung kranker Kinder zu argumentieren, halte ich auch für falsch. Erblich Behinderte dürfen ja auch uneingeschränkt Kinder zeugen, nicht?

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    #6669917  | PERMALINK

    abrakadabra

    Registriert seit: 31.03.2008

    Beiträge: 4,809

    LeukonKlar. Das habe ich ja auch geschrieben.

    was du auch geschrieben hast ist, dass es „nicht zutreffend sei“ dass inzucht das erbgut schädige – und, dass das erbgut der eltern rezessive gene mit erbkrankheiten enthält ist glaube ich gar nicht mal so unwahrscheinlich.

    #6669919  | PERMALINK

    abrakadabra

    Registriert seit: 31.03.2008

    Beiträge: 4,809

    Hallways of AlwaysDas hat Leukon ja geschrieben. Das Paar aus dem Artikel hatte die behinderten Kinder auch nur, weil die beteiligte Schwester behindert war, wenn ich das richtig mitgekriegt habe.

    sie hätte aber gar nicht behindert sein müssen, sondern eben nur ein rezessives gen für eine erbkrankheit haben brauchen – und ihr bruder auch (was nichtmal so unwahrscheinlich ist, weil sich das erbgut von bruder und schwester sehr ähnlich ist). dann haben nämlich statistisch gesehen ein viertel der kinder zwei exemplare jenes rezessiven gens (dass dann aktiv wäre).

    #6669921  | PERMALINK

    Hallways of Always

    Registriert seit: 19.03.2011

    Beiträge: 1,120

    Weiß jemand, wie hoch die Verteilung solcher rezessiven Gene in der deutschen Bevölkerung ist? Eine niedrige Dichte würde ja die Wahrscheinlichkeit für jedes Geschwisterpaar zusätzlich hinuntersetzen.

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    #6669923  | PERMALINK

    abrakadabra

    Registriert seit: 31.03.2008

    Beiträge: 4,809

    Hallways of AlwaysErblich Behinderte dürfen ja auch uneingeschränkt Kinder zeugen, nicht?

    ja, dürfen sie, und es geht mir hier nicht ums (juristische) dürfen. die frage ist, ob sie das sollten – wenn ich eine erbkrankheit hätte, wäre mir eigentlich künstliche befruchtung lieber.

    #6669925  | PERMALINK

    helium

    Registriert seit: 25.02.2009

    Beiträge: 1,505

    das BVerG hat damals mit 7:1 Stimmen entschieden:
    http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080226_2bvr039207.html

    Aus meiner Sicht leistet das BVerfG allgemein gute Arbeit, was man von der Politik ja meist nicht behaupten kann. Ich werde mir die Entscheidung mal später durchlesen.

    --

    Saro zu Wacken-Merch: Damit rumzulaufen ist in meinen Augen schon fast so etwas wie freiwillige Selbstdegradierung. Das steht auf einer Stufe mit den Leuten, die auf Konzerten ihr Gratis-EMP-Shirt von '99 tragen ... Zitat von: DeineMudda: Prinzipiell habe ich absolut kein Problem mit Core-Hörern. Nur leider fallen grade die immer wieder durch Assi-Aktionen und unangebrachtes Verhalten auf. Und daran störe ich mich.
    #6669927  | PERMALINK

    Leukon

    Registriert seit: 14.07.2010

    Beiträge: 1,385

    Hallways of Always
    Mit der möglichen Zeugung kranker Kinder zu argumentieren, halte ich auch für falsch. Erblich Behinderte dürfen ja auch uneingeschränkt Kinder zeugen, nicht?

    Ja, dürfen sie. Im Übrigen dürfen Mütter während der Schwangerschaft auch rauchen und trinken. Die Ratio des Inzestverbots kann daher bei systematischem Abgleich mit anderen grundlegenden Wertungen der Rechtsordnung nicht in der ,,Verhinderung“ von kranken Kindern liegen. Das wäre sicher auch kein legitimes gesetzberisches Anliegen (Konflikt mit Art. 1 Abs. 1 GG).

    --

    #6669929  | PERMALINK

    Leukon

    Registriert seit: 14.07.2010

    Beiträge: 1,385

    heliumdas BVerG hat damals mit 7:1 Stimmen entschieden:
    http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080226_2bvr039207.html

    Aus meiner Sicht leistet das BVerfG allgemein gute Arbeit, was man von der Politik ja meist nicht behaupten kann. Ich werde mir die Entscheidung mal später durchlesen.

    Hassemer nimmt das Urteil in seinem Sondervotum nach allen Regeln der Kunst auseinander. Wenn man das gelesen hat, weiß man alles, was es zu der Sache zu wissen gibt.

    --

    #6669931  | PERMALINK

    abrakadabra

    Registriert seit: 31.03.2008

    Beiträge: 4,809

    LeukonDas wäre sicher auch kein legitimies gesellschaftliches Anliegen (Konflikt mit Art. 1 Abs. 1 GG).

    natürlich ist es das – aber ein gesetzgeberisches nicht :p. dass frauen während der schwangerschaft rauchen und trinken dürfen, heißt auch noch lange nicht, dass es kein gesellschaftliches anliegen ist, dass sie es nicht tun.

    #6669933  | PERMALINK

    Bibsch

    Registriert seit: 27.10.2010

    Beiträge: 5,875

    Ich möchte eure Diskussion ja nicht stören, aber meiner Meinung nach ist Inzest (zumindest bei nem verwandtschaftlichen Verhältnis ersten Grades) für mich total inakzeptabel.
    Die Wahrscheinlichkeit ist nun mal gegeben , dass die Kinder irgendwelche Behinderungen haben könnten.
    Und selbst wenn diese gesund wären , wäre da immernoch das Problem, wie diese Kinder im späteren Leben damit zurecht kommen würden, dass ihre Eltern z. B. Geschwister sind.

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