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blue_evilnessAn sich ist Jugendlichen unter 18 Jahren das Betreten von Konzerthallen in denen alkoholische Getränke ausgeschänkt werden untersagt. Das ist Jugendschutz.
das ist doch unsinn, dafür gibts gar keine rechtliche grundlage. mit 16 darfst du nach deutschem jugendschutzgesetz bis 24 uhr bleiben, völlig schnuppe was da ausgeschenkt wird.
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"Rated R for sadistic scenes of torture and bloody violence, terror, nudity, sexual content, language and some drug content."