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  • #2200215  | PERMALINK

    dentarthurdent

    Registriert seit: 26.10.2009

    Beiträge: 16,651

    Tripp Den Store

    Ganz lesen, es lohnt sich sowas von.

    Typischer Fall von And now for Something Completely Different :haha:

    --

    Novocaine1. Regel des MetalHammer Forums: Nimm nichts ernst! 2. Regel -||- : Nimm nichts persönlich! 3. Regel -||- : Kauf dir mal nen anständigen Musikgeschmack, du Lappen!
    m/ Konzerte m/ last.fm m/ Hell Patröl m/ Skepsis m/ MusikSammler m/ CD-Suche m/
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    #2200217  | PERMALINK

    Fraeulein Minx

    Registriert seit: 12.04.2008

    Beiträge: 12,040

    '[A.F.P.;1681255′]Das hab ich schon gecheckt, aber ich blick den Zusammenhang der beiden Dinge bzw den Witz daran nicht. Naja wayne.

    TodesEngeldito 😐

    Sinnsuche ergebnislos. Ist halt einfach dumm, der Witz. Wayne!

    --

    Nezyraelminxi ist einfach böse und gemein, gewöhn dich dran.
    NovocaineSie ist so unbeschreiblich böse, sogar Marienkäfer flüchten vor ihr...
    Mr.Torturedu bist einfach das unfassbare böse.wen du in die hölle kommst verstecken sich adolf hitler,josef stalin und idi amin im keller hinter der waschmaschine:haha:
    #2200219  | PERMALINK

    Morli

    Registriert seit: 08.03.2005

    Beiträge: 8,267

    #2200221  | PERMALINK

    dentarthurdent

    Registriert seit: 26.10.2009

    Beiträge: 16,651

    Mørlihttp://www.youtube.com/watch?v=H9Ay7oN12Ro&feature=response_watch

    gay

    Stimmt. Und kurze Haare hat er auch noch.

    --

    Novocaine1. Regel des MetalHammer Forums: Nimm nichts ernst! 2. Regel -||- : Nimm nichts persönlich! 3. Regel -||- : Kauf dir mal nen anständigen Musikgeschmack, du Lappen!
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    #2200223  | PERMALINK

    Morli

    Registriert seit: 08.03.2005

    Beiträge: 8,267

    dentarthurdentStimmt. Und kurze Haare hat er auch noch.

    Arsch! :haha:

    DAS hier ist richtig gay…

    #2200225  | PERMALINK

    Lootwick

    Registriert seit: 02.05.2008

    Beiträge: 5,552

    http://www.youtube.com/watch?v=meR20w6MiUc&feature=related

    http://www.youtube.com/watch?v=–1a5aWN2O4&feature=related

    Zuerst das Erste anschauen,beide episch³

    --

    P4Z1F1S7Jetzad, i gang heit zu meiner Muadr, desch dui Schweschdr von moim Vaddr!!! 20 Halbe enn rah Schdond!!! Glommbigaaaa!!!!!!
    The Corpse of your God can only rot and grow cold.
    #2200227  | PERMALINK

    SirMetalhead
    Moderator

    Registriert seit: 26.06.2004

    Beiträge: 30,318

    #2200229  | PERMALINK

    dentarthurdent

    Registriert seit: 26.10.2009

    Beiträge: 16,651

    MørliArsch! :haha:

    Sorry, aber das musste sein =p

    Mørli

    DAS hier ist richtig gay…

    Hmmm, lecker… 😉

    --

    Novocaine1. Regel des MetalHammer Forums: Nimm nichts ernst! 2. Regel -||- : Nimm nichts persönlich! 3. Regel -||- : Kauf dir mal nen anständigen Musikgeschmack, du Lappen!
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    #2200231  | PERMALINK

    Blauaugenkaptn

    Registriert seit: 07.08.2008

    Beiträge: 4,997

    Dreadrockhttp://www.youtube.com/watch?v=meR20w6MiUc&feature=related

    http://www.youtube.com/watch?v=–1a5aWN2O4&feature=related

    Zuerst das Erste anschauen,beide episch³

    Oh mein gott, ist das geil :lol::cry::lol:

    bambihttp://www.filmstarts.de/nachrichten/143843-Barack-Obama-Verschiebt-seine-Rede-f%FCr-%22Lost%22.html

    :haha::haha:

    Holy crap :o:shock:

    --

    On fait du même...[COLOR=red][/COLOR] [/LEFT] [/CENTER] [/COLOR][/SIZE][/COLOR][/SIZE]
    #2200233  | PERMALINK

    Gewuerzschiff

    Registriert seit: 02.10.2009

    Beiträge: 491

    😆

    In dem Rechtsstreithat das Amtsgericht Mönchengladbach auf die mündliche Verhandlung vom 25. April 1991 für Recht erkannt:

    Die Klage wird abgewiesen.

    Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

    Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

    Tatbestand:

    Der Kläger hatte bei der Beklagten für sich und seine Lebensgefährtin eine Urlaubsreise nach Menorca, Hotel La C, für die Zeit vom 15. bis 29. August 1990 zum Preis von 3.078,— DM gebucht. Geschuldet war die Unterbringung in einem Doppelzimmer mit Doppelbett. Der Kläger trägt vor, nach der Ankunft habe er feststellen müssen, daß es in dem ihm zugewiesenen Zimmer kein Doppelbett gegeben habe, sondern zwei separate Einzelbetten, die nicht miteinanderverbunden gewesen seien. Bereits in der ersten Nacht habe er feststellen müssen daß er hierdurch in seinen Schlaf- und Beischlafgewohnheiten empfindlich beeinträchtigt worden sei. Ein friedliches und harmonisches Einschlaf- und Beischlaferlebnis sei während der gesamten 14-tägigen Urlaubszeit nicht zustande gekommen, weil die Einzelbetten, die zudem noch auf rutschigen Fliesen gestanden hätten, bei jeder kleinsten Bewegung mittig auseinandergegangen seien. Ein harmonischer Intimverkehr sei deshalb nahezu völlig verhindert worden.
    Der Kläger verlangt Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit in Höhe von 20 % des Reisepreises. Der erhoffte Erholungswert, die Entspannung und die ersehnte Harmonie mit seiner Lebensgefährtin sei erheblich beeinträchtigt gewesen. Dies habe bei ihm und bei seiner Lebensgefährtin zu Verdrossenheit, Unzufriedenheit und auch Ärgergeführt. Der Erholungswert habe darunter erheblich gelitten.
    Der Kläger stellt den Antrag, die Beklagte zu verurteilen, an ihn 615,60 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 11.10.1990 zu zahlen.
    Die Beklagte bittet um Klageabweisung.Sie meint, die Klage könne nicht ernst gemeint sein.
    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Schriftsätze verwiesen.

    Entscheidungsgründe

    Die Klage ist zulässig.
    Der Beklagten ist zuzugeben, daß hier leicht der Eindruck entstehen könnte, die Klage sei nicht ernst gemeint. Die Zivilprozeßordnung sieht allerdings einen derartigen Fall nicht vor, so daß es hierfür auch keine gesetzlich vorgesehenen Konsequenzen gibt.

    Die Klage ist aber jedenfalls in der Sache nicht begründet.
    Der Kläger hat nicht näher dargelegt, welche besonderen Beischlafgewohnheiten er hat, die festverbundene Doppelbetten voraussetzen. Dieser Punkt brauchte allerdings nicht aufgeklärt werden, denn es kommt hier nicht auf spezielle Gewohnheiten des Klägers an, sondern darauf, ob die Betten für einen durchschnittlichen Reisenden ungeeignet sind. Dies ist nicht der Fall. Dem Gericht sind mehrere allgemein bekannte und übliche Variationen der Ausführung des Beischlafs bekannt, die auf einem einzelnen Bett ausgeübtwerden können, und zwar durchaus zur Zufriedenheit, aller Beteiligten. Es ist also ganz und gar nicht so, daß der Kläger seinen Urlaub ganz ohne das von ihm besonders angestrebte Intimleben hatte verbringen müssen.
    Aber selbst wenn man dem Kläger seine bestimmten Beischlafpraktiken zugesteht, die ein festverbundenes Doppelbett voraussetzen, liegt kein Reisemangel vor, denn der Mangel wäre mit wenigen Handgriffen selbst zu beseitigen gewesen. Wenn ein Mangel nämlich leicht abgestellt werden kann, dann ist dies auch dem Reisenden selbst zuzumuten mit der Folge, daß sich der Reisepreis nicht mindert und daß auch Schadensersatzansprüche nicht bestehen.
    Der Kläger hat ein Foto der Betten vorgelegt. Auf diesem Foto ist zu erkennen, daß die Matratzen auf einem stabilen Rahmen liegen, der offensichtlich aus Metall ist. Es hätte nur weniger Handgriffe bedurft und wäre in wenigen Minuten zu erledigen gewesen, die beiden Metallrahmen durch eine feste Schnur miteinander zu verbinden. Es mag nun sein, daß der Kläger etwas derartiges nicht dabei hatte. Eine Schnur ist aber für wenig Geld schnell zu besorgen. Bis zur Beschaffung dieser Schnur hätte sich der Kläger beispielsweise seines Hosengürtels bedienen können, denn dieser wurde in seiner ursprünglichen Funktion in dem Augenblick sicher nicht benötigt.

    Die Nebenentscheidungen ergeben sich aus den §§ 91, 708 Nr.11, 713 ZPO.

    --

    #2200235  | PERMALINK

    dentarthurdent

    Registriert seit: 26.10.2009

    Beiträge: 16,651

    Gewürzschiff😆

    In dem Rechtsstreithat das Amtsgericht Mönchengladbach auf die mündliche Verhandlung vom 25. April 1991 für Recht erkannt:

    Die Klage wird abgewiesen.

    Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

    Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

    Tatbestand:

    Der Kläger hatte bei der Beklagten für sich und seine Lebensgefährtin eine Urlaubsreise nach Menorca, Hotel La C, für die Zeit vom 15. bis 29. August 1990 zum Preis von 3.078,— DM gebucht. Geschuldet war die Unterbringung in einem Doppelzimmer mit Doppelbett. Der Kläger trägt vor, nach der Ankunft habe er feststellen müssen, daß es in dem ihm zugewiesenen Zimmer kein Doppelbett gegeben habe, sondern zwei separate Einzelbetten, die nicht miteinanderverbunden gewesen seien. Bereits in der ersten Nacht habe er feststellen müssen daß er hierdurch in seinen Schlaf- und Beischlafgewohnheiten empfindlich beeinträchtigt worden sei. Ein friedliches und harmonisches Einschlaf- und Beischlaferlebnis sei während der gesamten 14-tägigen Urlaubszeit nicht zustande gekommen, weil die Einzelbetten, die zudem noch auf rutschigen Fliesen gestanden hätten, bei jeder kleinsten Bewegung mittig auseinandergegangen seien. Ein harmonischer Intimverkehr sei deshalb nahezu völlig verhindert worden.
    Der Kläger verlangt Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit in Höhe von 20 % des Reisepreises. Der erhoffte Erholungswert, die Entspannung und die ersehnte Harmonie mit seiner Lebensgefährtin sei erheblich beeinträchtigt gewesen. Dies habe bei ihm und bei seiner Lebensgefährtin zu Verdrossenheit, Unzufriedenheit und auch Ärgergeführt. Der Erholungswert habe darunter erheblich gelitten.
    Der Kläger stellt den Antrag, die Beklagte zu verurteilen, an ihn 615,60 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 11.10.1990 zu zahlen.
    Die Beklagte bittet um Klageabweisung.Sie meint, die Klage könne nicht ernst gemeint sein.
    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Schriftsätze verwiesen.

    Entscheidungsgründe

    Die Klage ist zulässig.
    Der Beklagten ist zuzugeben, daß hier leicht der Eindruck entstehen könnte, die Klage sei nicht ernst gemeint. Die Zivilprozeßordnung sieht allerdings einen derartigen Fall nicht vor, so daß es hierfür auch keine gesetzlich vorgesehenen Konsequenzen gibt.

    Die Klage ist aber jedenfalls in der Sache nicht begründet.
    Der Kläger hat nicht näher dargelegt, welche besonderen Beischlafgewohnheiten er hat, die festverbundene Doppelbetten voraussetzen. Dieser Punkt brauchte allerdings nicht aufgeklärt werden, denn es kommt hier nicht auf spezielle Gewohnheiten des Klägers an, sondern darauf, ob die Betten für einen durchschnittlichen Reisenden ungeeignet sind. Dies ist nicht der Fall. Dem Gericht sind mehrere allgemein bekannte und übliche Variationen der Ausführung des Beischlafs bekannt, die auf einem einzelnen Bett ausgeübtwerden können, und zwar durchaus zur Zufriedenheit, aller Beteiligten. Es ist also ganz und gar nicht so, daß der Kläger seinen Urlaub ganz ohne das von ihm besonders angestrebte Intimleben hatte verbringen müssen.
    Aber selbst wenn man dem Kläger seine bestimmten Beischlafpraktiken zugesteht, die ein festverbundenes Doppelbett voraussetzen, liegt kein Reisemangel vor, denn der Mangel wäre mit wenigen Handgriffen selbst zu beseitigen gewesen. Wenn ein Mangel nämlich leicht abgestellt werden kann, dann ist dies auch dem Reisenden selbst zuzumuten mit der Folge, daß sich der Reisepreis nicht mindert und daß auch Schadensersatzansprüche nicht bestehen.
    Der Kläger hat ein Foto der Betten vorgelegt. Auf diesem Foto ist zu erkennen, daß die Matratzen auf einem stabilen Rahmen liegen, der offensichtlich aus Metall ist. Es hätte nur weniger Handgriffe bedurft und wäre in wenigen Minuten zu erledigen gewesen, die beiden Metallrahmen durch eine feste Schnur miteinander zu verbinden. Es mag nun sein, daß der Kläger etwas derartiges nicht dabei hatte. Eine Schnur ist aber für wenig Geld schnell zu besorgen. Bis zur Beschaffung dieser Schnur hätte sich der Kläger beispielsweise seines Hosengürtels bedienen können, denn dieser wurde in seiner ursprünglichen Funktion in dem Augenblick sicher nicht benötigt.

    Die Nebenentscheidungen ergeben sich aus den §§ 91, 708 Nr.11, 713 ZPO.

    Das hat Werner Koczwara auch mal in seinem Programm gebracht. Zu gut 😆

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    Novocaine1. Regel des MetalHammer Forums: Nimm nichts ernst! 2. Regel -||- : Nimm nichts persönlich! 3. Regel -||- : Kauf dir mal nen anständigen Musikgeschmack, du Lappen!
    m/ Konzerte m/ last.fm m/ Hell Patröl m/ Skepsis m/ MusikSammler m/ CD-Suche m/
    #2200237  | PERMALINK

    SirTobi

    Registriert seit: 25.08.2005

    Beiträge: 369

    #2200239  | PERMALINK

    Fraeulein Minx

    Registriert seit: 12.04.2008

    Beiträge: 12,040

    --

    Nezyraelminxi ist einfach böse und gemein, gewöhn dich dran.
    NovocaineSie ist so unbeschreiblich böse, sogar Marienkäfer flüchten vor ihr...
    Mr.Torturedu bist einfach das unfassbare böse.wen du in die hölle kommst verstecken sich adolf hitler,josef stalin und idi amin im keller hinter der waschmaschine:haha:
    #2200241  | PERMALINK

    Gruftfrosch

    Registriert seit: 08.08.2008

    Beiträge: 3,792

    dentarthurdentDas hat Werner Koczwara auch mal in seinem Programm gebracht. Zu gut 😆

    Dem Gericht sind mehrere allgemein bekannte und übliche Variationen der Ausführung des Beischlafs bekannt, die auf einem einzelnen Bett ausgeübtwerden können, und zwar durchaus zur Zufriedenheit, aller Beteiligten.

    Das find ich ja am besten…

    --

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    #2200243  | PERMALINK

    Necrofiend

    Registriert seit: 17.12.2004

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