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heliumdas BVerG hat damals mit 7:1 Stimmen entschieden:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080226_2bvr039207.htmlAus meiner Sicht leistet das BVerfG allgemein gute Arbeit, was man von der Politik ja meist nicht behaupten kann. Ich werde mir die Entscheidung mal später durchlesen.
Hassemer nimmt das Urteil in seinem Sondervotum nach allen Regeln der Kunst auseinander. Wenn man das gelesen hat, weiß man alles, was es zu der Sache zu wissen gibt.
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