Re: Meine geile Schwester oder: Ist Inzest okay?

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MrPsycho

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abrakadabradie meisten beispiele die du hier aufgeführt hast sind verboten, weil sie (laut gesetzgeber) geeignet sind die öffentliche ruhe zu stören – was jemand in seinem bett zuhause macht hingegen nicht, weil das sieht niemand.

Mag ja sein, aber: Sieh dir mal einen nicht allzu unbekannten Fall von Kannibalismus in Deutschland an. Auch das ist zuhause geschehen, auch davon hat die Öffentlichkeit nichts mitbekommen, auch dabei war sogar eine beiderseitige Einwilligung vorhanden. Nach § 228 StGB handelt bereits bei einer Körperverletzung rechtswidrig, „wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.“ Dass eine Körperverletzung in Verbindung mit Kannibalismus gegen jene gute Sitten verstößt, steht außer Frage.
So einfach nach dem Motto „es stört ja keinen“ kannst dus dir da nicht machen, wenn die Tat in hohem Maße moralisch verwerflich ist, rechtfertigt das die Strafandrohung. Natürlich könnte man jetzt debattieren, inwiefern ein solches Maß bei Inzest anzusetzen ist – aber da kann man ja seinen gesunden Menschenverstand befragen, da braucht es keine großartig juristische Lösung.