Re: Meine geile Schwester oder: Ist Inzest okay?

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Roy Black Metal

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LeukonIch sehe die Familie ebenfalls als Keimzelle der Gesellschaft an – und im Übrigen bin ich auch der Auffassung, dass sie zunehmend gefährdet und delegitimiert wird. Aber die Frage ist dennoch, ob es eine reale Gefahr für Familien gibt, die durch die Bestrafung von heterosexuellen Inzesthandlungen bekämpft werden muss.

Zwar lässt sich anhand der systematischen Stellung des § 173 II 2 im Strafgesetzbuch und der im Gesetzgebungsverfahren genannten Schutzzwecke der Norm gut behaupten, sie schütze die Rechtsgüter “Ehe und Familie“, doch auch eine solche Konzeption ist nicht unproblematisch. Denn in diesem Fall handelt es sich, wie in der wissenschaftlichen Diskussion klar geworden ist, entweder um ein extrem-abstraktes Gefährdungsdelikt oder um rein symbolisches Strafrecht. Wenn man Gefährdungen der Institutionen Familie und Ehe dergestalt unter Strafe stellt, dass konkret eine Familie oder Ehe, die gefährdet werden könnte, gar nicht vorhanden sein muss, führt dieser (zweifelhafte) Schutz in seiner Totalität zu einer Minimierung von Freiheit und Privatheit. Angesichts der Vagheit dieser Schutzgüter bewahrheitet sich, was Hassemer in seiner Kritik am symbolischen Strafrecht beobachtet: “Die Maßstäbe angemessener Kriminalisierung verschwimmen […]“, und heraus kommt ein opferloses Delikt, in dem ein “Unrecht immer weniger sichtbar und fühlbar wird.“ Die Bewirkung realer Folgen, eine grundlegende Forderung der Rechtsgutslehre, gerät dabei aus dem Blickfeld

Selbst wenn man die Auffassung teilt, dass Geschwisterinzest ein gesellschaftliches Problem sei und verhindert werden müsse, wird man einzugestehen haben, dass hierfür dem Strafrecht als Gründen der Verhältnismäßigkeit vorrangige, mildere Mittel in Betracht kommen, die der Gesetzgeber in seinen Überlegungen zu wenig berücksichtigt hat. Wo es an der Familienstruktur, den seelischen Zusammengehörigkeitsgefühlen, ja dem Sinn des Familienlebens überhaupt fehlt – es sind dies erfahrungsgemäß begünstigende Faktoren für Inzest – kann nicht der Strafrichter Abhilfe schaffen.

Ich glaube, das Problem bei der gesamten Diskussion ist, dass wir bei einem Thema wie Inzest nicht zwischen der rechtlichen Verfolgung, um die es dir vor allem zu gehen scheint, und der moralischen, kulturellen, etc. pp. Ebene trennen können, auch wenn es einige hier mit aller Macht immer wieder versuchen.
Die Frage bleibt, ob der GEsetzgeber nicht ein klares Statement abgeben muss, wie er den Aufbau der Gesellschaft, für die Gesetze gegeben werden sollen, um eben diese Gesellschaft zu bewaren und zu ermöglichen, wie er also diesen Aufbau fördern und unterstützen will. Und eben da ist eben unbedingte Toleranz keinen Aspekt von „Es geht uns halt nix an und schad niemand; verurteilen könnten wir nur abstrakt“ sondern vielmehr „Duldung würde indirekt Förderung bedeuten und das wollen wir auf gar keinen Fall“.
Ich wende mich also gegen die Straffreiheit für Inzest also vor allem, weil ich der Meinung bin, dass dieser eine Handlug darstellt, die in gar keinem Fall in irgendeiner Form erleichtert werden sollte, sondern eher verhindert. Ich kann keine Krankheit fördern. Ob man den Kranken deshalb einsperren muss, ist eine andere Sache. Inzest ist auf jeden FAll kein Aspekt des persönlichen Gustos und der Selbstverwirklichung.
und jetzt noch @ hati: Nein, es geht in erster Linie nicht nur darum, wie die Gesellschaft auf ein Inzest-Kind reagieren würde, sondern um die Tatsache, dass dieses Kind schon von anfang an, auch bei einer möglichen Toleranz durch die Außenwelt, niemals die Möglichkeit hat, sich gesund und normal zu entwickeln, was seinen Geisteszustand angeht. Das gefällt postmodernen Patchworkfanatikern nicht immer, aber was kümmern mich diese Menschen….

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