Re: Rauchverbot NRW

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Leukon

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Kommentar zur Sache: Der Staat hat einen Schutzauftrag aus Art. 2 II 1 GG (Leben und Gesundheit). Das wird natürlich gerne herangezogen, um Freiheitseingriffe wie Rauchverbote zu rechtfertigen, aber völlig zu Unrecht. Der staatliche Schutzauftrag bezieht sich allein auf Gefahren, vor denen man sich nicht selbst schützen kann; diesen Gefahren zu begegnen ist seine Legitimationsgrundlage, die den Zusammenhang von Schutz und Gehorsam begründet. Wenn der nicht mehr besteht, dann ist es kein Staat, sondern etwas anderes – vielleicht eine Erziehungsanstalt oder ein Gefängnis; darüber wäre zu diskutieren. Und da nun niemand gezwungen ist, sich zB abends in eine Raucherkneipe zu begeben – auch nicht, um dort zu arbeiten – ist ein Rauchverbot wie in Bayern und nun auch NRW von grundauf illegitim. Und abgesehen davon sind die toxikologischen Grundlagen der einschlägigen Kampagnen wohl auch nicht ganz astrein.

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