Re: Frau Merkel, öffnen Sie die Ehe für alle!

Home Foren METAL HAMMER’s Ballroom Talkpit Frau Merkel, öffnen Sie die Ehe für alle! Re: Frau Merkel, öffnen Sie die Ehe für alle!

#7012959  | PERMALINK

Leukon

Registriert seit: 14.07.2010

Beiträge: 1,385

Metalhead 666Hier muss ich dir leider eine Antwort geben: Seit diesem Thema! Das überhaupt diskutiert wird ist unter aller Kanone. Zwei Menschen stehen füreinander ein. Das sind (und jetzt meinetwegen wirtschaftlich gesprochen) zwei Menschen, die aufeinander aufpassen, die sich gegeneinander helfen.

Was genau folgt denn nun daraus? Wenn du mich fragst, folgt daraus, dass man darüber nachdenken kann, bestimmte eherechtliche Normen für entsprechend anwendbar erklären, die dieser Verbundenheit und Fürsorge Rechnung tragen. Da gibt es einige, bspw. im Unterhaltsrecht oder den besonderen Fahrlässigkeitsmaßstab in § 1360 BGB. Alles schön und gut – darüber kann man reden, keine Einwände von meiner Seite. Nur: Das ist schon längst geltendes Recht. Insofern haben wir die Homoehe längst.

Es gibt aber noch einen anderen Aspekt, und an dieser Stelle kommen eben doch wieder wesentliche Unterschiede ins Spiel: Die Ehe hat, wie man so sagt, generatives Potenzial. Sie stellt, wie die Richterin Haas das seinerzeit so schön formuliert hat den Rahmen einer Lebensordnung bereit, in der sich Mann und Frau in der Lebensgemeinschaft der Ehe finden und sie zur Familiengemeinschaft weiterentwickeln können. Und darum hat der Verfassungsgeber die Ehe einem “besonderen Schutz“ der staatlichen Gemeinschaft unterstellt. Wie man das auch sehen mag: Ein Teil der Rechtsnormen, die die Ehe regeln, dienen der Umsetzung dieses Förderungsgebots. Und es wäre verkehrt, diese
Rechtsnormen auf jede Form von Lebensgemeinschaft zu übertragen, in der irgendjemand für jemand anderen “Verantwortung übernimmt“. Es kommt also im Ergebnis auf den Einzelfall der jeweiligen rechtlichen Regelung an. Eine pauschale Gleichstellung jeder Form von Partnerschaft (das schließt ja noch einige weitere Lebenskonstellationen mit ein) mit der Ehe ist sachlich einfach nicht gerechtfertigt.

Das hat nichts damit zu tun, jemandem Nachteile zuzufügen dafür, dass er einen bestimmten Lebensstil pflegt. Dem Förderungsgebot des Art. 6 GG kann durch Benachteiligung anderer überhaupt nicht entsprochen werden. So funktioniert es nicht. Es geht um positive Zuwendungen über die Basislinie hinaus.

--