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xGROBIxdas kommt darauf an wo die leute herkommen, auf den balkan wird natürlich abgeschoben, in die sog. „sicheren Herkunftsstaaten“ sowieso, nur wo es halt gerade wirklich kracht und defacto lebensgefahr herrscht wie eben in syrien kann aufgrund eines sog. „abschiebehindernis“ nicht abgeschoben werden.
ok, verstehe. Aber wenn dort Krieg herrscht, dann ist der Antrag doch berechtigt? Ich nehme an, er kann trotzdem abgelehnt werden, oder?