Re: Asylrecht und Migration

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xGROBIx

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SirMetalheadok, verstehe. Aber wenn dort Krieg herrscht, dann ist der Antrag doch berechtigt? Ich nehme an, er kann trotzdem abgelehnt werden, oder?

es kann natürlich ein abschiebehindernis aber kein asylgrund vorliegt. dann kann ggf. nach ende des abschiebehindernisse (wenn es eben nicht mehr kracht) durchaus auch noch nach ein paar jahren der aufenthaltsstatus widerrufen und abgeschoben werden. ist halt für die leute besonders unangenehm (und für die integration nicht gerade förderlich), wenn dieses damoklesschwert über der rübe schwebt.

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