Re: Was euch zur Weißglut treibt

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Der arme Kunrad

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Die Aufgabe eines Wohnsitzes setzt einen Real- und einen Willensakt voraus. Will heißen, du musst die ständige Niederlassung tatsächlich aufgeben und dies auch mit dem Willen tun, den Wohnsitz aufzuheben. Sagt zumindest §7 III BGB. Wenn du nicht mehr deinen Eltern wohnst, und da auch nicht regelmäßig über längere Zeit rumhängst, dürfte man den Wohnsitz wahrscheinlich als aufgegeben betrachten. Wie einen das bei einer Behörde weiterbringt weiß der Himmel.

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Waits: Wenn du Klempner bist, dann ist das Klempnern das, was du tust – nicht das, was du bist.[..] Selbst wenn du der beste Klempner der Stadt bist, rund um die Uhr arbeitest und ständig die tollsten neuen Klempnertricks erfindest – das Potenzial deiner Persönlichkeit ist nicht darauf beschränkt. Es ist so groß wie das Universum.