Home › Foren › METAL HAMMER’s Ballroom › Talkpit › Was euch zur Weißglut treibt › Re: Was euch zur Weißglut treibt
Der arme KunradDie 40 Euro sind im Grunde keine strafrechtliche Sanktion, sondern eine Vertragsstrafe. Nennt sich auch „erhöhtes Beförderungsentgelt“ – insofern erwirbt man damit einen Anspruch auf die Transportleistung.
Das Recht, strafrechtliche Sanktionen zu verhängen liegt an anderer Stelle.
Btw: Mit Diebstahl kann man das ganze schlecht vergleichen, weil sich die Betroffenheit in den jeweiligen Rechtsgütern doch stark unterscheidet…wenn man jemand sein Eigentum wegnimmt, schädigt man ihn definitiv und unmittelbar, wenn man aber nur ohne Fahrschein in der Ubahn sitzt, kann der Schaden nur ein mittelbarer sein (wenn überhaupt).
Wenn man also im Rewe beim Klauen erwischt wird, verstößt man gegen ein gesetzliches Verbot, wenn man in der Bahn ohne Fahrkarte fährt, verletzt man nur eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis.
ok – so ist das also. Danke für die Aufklärung 🙂