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The VortexJo. Fahrlässige Körperverletzung bis Fahrlässige Tötung/Totschlag wenn ich mich nicht irre. Hat’s irgendwann vor einigen Jahren bei uns vor Freinacht in der Schule als Thema gegeben.
Das ist richtig, soweit es eben dazu kommt, dass jemand verletzt / getötet wird. Dazu kommt ggf. auch schon bei einem Beinahe-Unfall ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB), für den alleine es schon bis zu fünf Jahre geben kann. Alles in allem: das mit dem Draht ist nicht zu empfehlen :haha:
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