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Antiversum
Edit: §1 PAngV sagt was anderes. Hmm, wo hatte ich das denn her? Bin jetzt aber auch nicht so der Paragraphenreiter.
Nein, der hat damit nichts zu tun. Daray hat schon Recht: das Aufstellen von Waren im Selbstbedienungsladen stellt noch kein bindendes Angebot dar.
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