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Äh, ich muss jetzt mal klugscheißen, aber „verboten“ ist Wodka trinken auch für Minderjährige nicht, lediglich die ABGABE an Jugendliche unter 18. D.h. man verstößt als minderjähriger grundsätzlich erstmal nicht gegen geltendes Recht wenn man Wodka trinkt… Gleiches gilt für Rauchen etc…
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Stay true, stay metal, Ingrid
Und nimm meinen Namen aus deiner Signatur, der hat bei dir nichts zu suchen!http://www.lastfm.de/user/xGROBIx