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An sich ist Jugendlichen unter 18 Jahren das Betreten von Konzerthallen in denen alkoholische Getränke ausgeschänkt werden untersagt. Das ist Jugendschutz.
Anders sieht das jedoch aus, wenn sie in Begleitung einer erwachsenen Person sind. Normalerweise, dürfte einem da keiner einen Schuh draus machen, da du ja auch der Vater bist und somit an sich Bestimmungsrecht über deine Kinder hast (klingt doof, is doch aber so).
Manche Veranstalter machen das aber nich, gerade, weil die Kiddies ja auch noch recht jung sind … das ist dann Ermessenssache … vielleicht mal bei den Inhabern der Halle anrufen und nachfragen, wie das dort gehandhabt wird … kann überall anders sein.
Viel Spass dann aufm Konzi … man kann die jugend ja nich früh genuch an gute Mucke führen 😀