Re: SCHLECHTE Erfahrungen zu Metal-(Merchandise-)Mailorder-Shops

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Cunnilinguist

Registriert seit: 17.08.2007

Beiträge: 9

Nee, da trapst eigentlich gar nix. 🙂
Einen Rechtsstreit plane ich bestimmt nicht und der Inhaber von USS zeigte sich in den letzten Tagen angesichts meiner „Kampagne“ lediglich betroffen.
Daher war ich so freundlich, neben meiner sowieso vorgesehenen Fortsetzung des Berichts auch noch einmal besonders ausführlich die Bewertungssituation des USS-Ebayshops zu erläutern, da das dem Eigner ein besonderes Anliegen war und ich langanhaltende Streitereien vermeiden möchte. Daß USS nicht absichtlich alle Kunden betrügt steht auch lediglich deshalb da, weil ich angeblich diesen Eindruck erweckt habe. Daß der Kontakt mit USS in gutem Ton geführt wurde, wollte ich nur hervorheben, da das bei mir verglichen z.B. mit einer früheren Erfahrung mit dem MDD Mailorder einen positiven Eindruck hinterlassen hat. 🙂

Zu den restlichen Punkten kann ich hier ja noch mal zusätzliche Anmerkungen schreiben für alle, die evtl. noch nicht ganz verstanden haben (aber auch nur, weil mir woanders schon eine „armselige“ und „komplette Rolle rückwärts“ vorgeworfen wird 🙂 ).
Dennoch weise ich jetzt einfach mal darauf hin, daß die nun folgenden Punkte nur allgemein gültig sind und sich auf keinen Online-Shop im Besonderen beziehen: 🙂

🙂 Wenn jemand in mehreren Foren getreu den Fakten und der Wahrheit nach bestem Wissen und Gewissen über schlechte Erfahrungen mit einem Versandhandel berichtet, so ist das keine Verleumdung, da Verleumdung die Verbreitung von Lügen beinhaltete. 🙂
🙂 Gemäß BGH-Urteil vom 07.04.2005 (Az. I ZR 314/02) verstößt ein Internet-Versandhandel gegen § 5 Abs. 5 Satz 1 UWG, wenn er bei nicht vorrätiger Ware nicht gut erkennbar darauf hinweist, daß keine sofortige Lieferung an den Endkunden möglich ist. Leider wird diese Notwendigkeit von vielen Versandhändlern nicht erfüllt, weshalb sich der Kunde der Lieferbarkeit eines bestellten Artikels ohne gesonderte Nachfrage nie sicher sein kann.
Dieser Punkt stellt keine Rechtsberatung für Unternehmer und dynamische Junganwälte dar, die erfolgreich auf der Abmahnwelle mitschwimmen wollen. Auch für sonst niemanden. 🙂
🙂 Sind die Betreiber eines Versandhandels urlaubsmäßig außer Landes, muß der Endkunde länger auf Antwort warten. Machen die Betreiber vier Monate Reitferien in der Mongolei, muß der Kunde vier Monate auf Antwort warten. 🙂
🙂 Zeigt der Webmaster der Homepage eines Online-Versandhandels sich unfähig, einen Hinweis auf längere Abwesenheit des Servicepersonals auf der Homepage anzuzeigen und überprüft das Personal eines solchen Versandhandels nicht die Erledigung dieser Aufgabe durch den Webmaster, erfährt der Kunde nicht, warum er schon so lange wartet. Machen die Betreiber in einem solchen Fall neun Wochen Durchquerung Kanadas mit dem Wohnmobil, wartet der Endkunde neun Wochen UND weiß nicht warum. 🙂

Diese Punkte stehen in keinerlei Zusammenhang mit realen Ereignissen, sondern beschäftigen sich rein spekulativ mit ggf. möglichen zukünftigen Erfahrungen mit Online-Versandhändlern und entbehren daher jeglicher Aussagekraft. 🙂
🙂 Ich bin lieb. 🙂 🙂 Ich habe alle lieb 🙂 🙂 🙂 🙂 🙂 !!!!!!!!111einself

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Kraweel, kraweel! Taubtrüber Ginst am Musenhain. Trübtauber Hain am Musenginst. Kraweel, kraweel...