Re: Gute Zeiten, schlechte Zeiten

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Leukon

Registriert seit: 14.07.2010

Beiträge: 1,385

NovocaineMit welcher Konsequenz?

Mit keiner Konsequenz, da eine Auskunftspflicht grundsätzlich nicht besteht. Einzig wenn handfeste Anhaltspunkte anzeigen, dass ein Gerät bereitgehalten wird, kann die GEZ Auskunft verlangen und das gegebenfalls auch auf dem Rechtsweg durchsetzen. Kommt aber praktisch eigentlich nicht vor. Solange du keine Geräte anmeldest (Edit: oder keine Zwangsanmeldung erfolgt), hat die GEZ weder Zahlungsansprüche noch die Befugnis zu mahnen (was für ein Unsinn auch…). Und wenn man auffliegt: alle rückwirkenden Ansprüche zurückweisen.

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