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AquifelOkay, wenn es sich nicht um schwere Straftaten handelt, dann ist gegen eine zweite Chance nix einzuwenden. Allerdings darf es keine dritte, vierte oder fünfte geben und es muss den Leuten, die dies tun, auch klargemacht werdne, dass sie nicht mehr als diese zweite Chance bekommen.
Dem kann ich nur vollkommen zustimmen. Wenn ein deutscher drei, vier mal Scheiße baut, dann kann er zwar nicht ausgewiesen werden, – es sei denn wir eröffnen irgendwo inner Südsee ein paar Strafkolonien – aber er wandert dafür ein paar Jahre innen Bau.
Allerdings ist es nicht immer möglich einen Ausländer der hier als Asylant lebt auszuweisen, auch wenn’s sicher gerechtfertigt wäre. Sollte ihm nämlich in seinem Heimatland Verfolgung, Folter oder ähnliches drohen, was gegen alle gängigen Menschenrechte verstößt, dann sind einem nunmal die Hände gebunden. Aber natürlch kann man gerne darüber diskutieren, ob auch in solchen Fällen keine Ausnahmen gemacht werden sollten.
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