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xGROBIxMan merkt, Du bist kein Jurist! 😛
Gleichheit vor dem Gesetz, bezieht sich immer auf einen konkreten Sachverhalt. Verfassungswidrige Parteien werden hierzulande gleich behandelt, eins der wenigen Parteiverbote betrifft ja z.b. die KPD. Die NPD könnte sich daher im Falle der Feststellung der Verfassungswidrigkeit (die ja seinerzeit nur aus formalen Gründen nicht erfolgt ist) nicht auf den Gleichheitsgrundsatz berufen.
Im übrigen sind Grundrecht nur Abwehrrechte gegen den STAAT! Wenn ein gesellschaftlicher Konsens gegen Rechts/Links/Wasauchimmer besteht, ist prinzipiell vollkommen scheißegal, was im Grundgesetz steht…
Edit:
So, jetzt aber wirklich Egotronic hören!
Ach Grobi… du sagst ja das genau gleiche wie ich und merkst es nicht einmal 😉
Die Gesetze und Rechte gelten ungeachtet der Person. Sie gelten natürlich als Gesamtheit, also nicht ungeachtet anderer geltender Gesetze und Rechte – das erschien mir offensichtlich.
Aber was du nicht siehst ist:
Der Staat hat die von seiner konstituierenden Gesellschaft etablierten Werte/Rechte/Gesetze sicherzustellen. Das ist die primäre Aufgabe des Staates. Dabei ist es völlig irrelevant, ob der einzelne davon Gebrauch macht, oder dies ablehnt. Wenn ich der Meinung bin, dass der Staat die Universitäten nicht mehr finanzieren sollte, dann muss das dem Staat Wurscht sein. Er hat mein Studium zu bezahlen.
Oder auch umgekehrt. Ich kann Steuern ablehnen, aber das bedeutet nicht, dass der Staat mir deshalb das bezahlen der Steuern erlassen und das Nutzniessen von den Steuergeldern verwehren kann.
Stell dir vor wo wir da hinkämen.
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