Re: Welche Partei?

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Daray

Registriert seit: 18.04.2004

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Ich kann mich nicth auf das Recht auf Leben berufen, wenn ich das Recht auf Leben offensichtlich nicht anerkenne. Demnach wäre es legitim einen Mörder hinzurichten. Ein häufiges Argument der Todesstrafenbefürworter und deines.

Aber dieses Argument ist eben Schwachsinn. Ich habe die Gesamtheit meiner Rechte und Pflichten ungeachtet meiner Ansichten. Diese Rechte und Pflichten sind von der staatsbildenenden Gesellschaft festgelegt (auf welche Art auch immer) und fertig. Ich kann sie nicht verwirken.
Dies bedeutet, dass wenn ich gegen Steuern bin, ich dennoch Steuern zahlen muss und dass, wenn ich gegen staatliche Schulförderung bin, dennoch davon profitieren kann. Es bedeutet, dass ich mich auf die Gesamtheit der Rechte und Pflichten berufen kann, weil diese für jedes Mitglied dieser Gemeinschaft gelten. (Dies schliesst natürlich auch einen Strafkatalog mit ein).

Natürlich ist es inkonsequent sich auf ein Recht zu berufen, dass man für ablehnenswärt hält, aber es ist eine offene Möglichkeit. Und das muss es auch sein. Ansonsten sind wir bei einer verkappten Auge um Auge Politik.

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