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DarayIch kann mich nicth auf das Recht auf Leben berufen, wenn ich das Recht auf Leben offensichtlich nicht anerkenne. Demnach wäre es legitim einen Mörder hinzurichten. Ein häufiges Argument der Todesstrafenbefürworter und deines.
Du hast das falsch verstanden. Der Nierenklauer kann sich natürlich auch weiterhin aus sein eigenes Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit berufen gegenüber dem Staat. Ich meinte damit, er kann sein Recht auf Unversehrtheit nicht zur Rechtfertigung des Nierenklaus heranziehen kann. (Ich meinte, daß er die Niere für sich selbst klaut, vieleicht kam das nicht klar rüber)
Edit:
Ums vieleicht noch etwas klarer zu machen, man kann gewisse Grundrechte selbstverständlich nicht verwirken. Aber Grundrecht haben eben auch Grenzen…
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Stay true, stay metal, Ingrid
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