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xGROBIxDu hast das falsch verstanden. Der Nierenklauer kann sich natürlich auch weiterhin aus sein eigenes Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit berufen gegenüber dem Staat. Ich meinte damit, er kann sein Recht auf Unversehrtheit nicht zur Rechtfertigung des Nierenklaus heranziehen. (Ich meinte, daß er die Niere für sich selbst klaut, vieleicht kam das nicht klar rüber)
Edit:
Ums vieleicht noch etwas klarer zu machen, man kann gewisse Grundrechte selbstverständlich nicht verwirken. Aber Grundrecht haben eben auch Grenzen…
(Bemerkung am Rande: Er kann und das Gericht wird dies bei heutigem Gesetzesstand (Schweiz)sogar strafmildernd berücksichtigen. Er war in einer Notsituation.)
Du vergleichst auch zwei verschiedene Dinge: eine Straftat mit einer Einstellung. Im einen Fall werden eben bestimmte andere (nicht die konträren) Rechte und Pflichten primär.
Im Falle eines Menschen, der Meinungsfreiheit ablehnt, passiert dies nicht. Er kann sich immer und jederzeit auf die Meinungsfreiheit berufen.
Aber angenommen er unternimmte nun etwas, um die Meinungsfreiheit abzuschaffen. Dann kann es natürlich sein, dass er gegen seine Pflichten verstösst und somit auch wieder eine Straftat begeht, somit andere Rechte und Pflichten primär werden.
Er kann sich auch hier auf die meinungsfreiheit berufen, aber es macht keinen Sinn, da es nur ein sekundäres Recht ist in diesem Fall. Aber das ändert nichts daran, dass er sich darauf berufen kann. Er hat es nicht verwirkt. Es ist immer noch da.
Man kann gar keine Rechte und Pflichten verwirken, sie werden immer nur in bestimmten Szenarien sekundär gegenüber anderen Rechten und Pflichten. Diese „Interaktion“ der Gesetze und Pflichten untereinander ist es, was ich die „Gesamtheit der Rechte und Pflichten“ nenne.
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