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Daray(Bemerkung am Rande: Er kann und das Gericht wird dies bei heutigem Gesetzesstand (Schweiz)sogar strafmildernd berücksichtigen. Er war in einer Notsituation.)
Du vergleichst auch zwei verschiedene Dinge: eine Straftat mit einer Einstellung. Im einen Fall werden eben bestimmte andere (nicht die konträren) Rechte und Pflichten primär.
Im Falle eines Menschen, der Meinungsfreiheit ablehnt, passiert dies nicht. Er kann sich immer und jederzeit auf die Meinungsfreiheit berufen.
Aber angenommen er unternimmte nun etwas, um die Meinungsfreiheit abzuschaffen. Dann kann es natürlich sein, dass er gegen seine Pflichten verstösst und somit auch wieder eine Straftat begeht, somit andere Rechte und Pflichten primär werden.
Er kann sich auch hier auf die meinungsfreiheit berufen, aber es macht keinen Sinn, da es nur ein sekundäres Recht ist in diesem Fall. Aber das ändert nichts daran, dass er sich darauf berufen kann. Er hat es nicht verwirkt. Es ist immer noch da.Man kann gar keine Rechte und Pflichten verwirken, sie werden immer nur in bestimmten Szenarien sekundär gegenüber anderen Rechten und Pflichten. Diese „Interaktion“ der Gesetze und Pflichten untereinander ist es, was ich die „Gesamtheit der Rechte und Pflichten“ nenne.
Wir reden aneinander vorbei, ich habe eine juristische Sichtweise auf die Dinge (und um die geht es :P) und Du halt ein philosophische! 😉 Die Rechtslage in Deutschland ist in dem genannten Fall juristisch gesehen sehr eindeutig…
Edit:
Zu dem letzten Absatz siehe oben. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit z.B. kann man selbstverständlich nicht verwirken. Hab ich aber auch nicht geschrieben 😉
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Stay true, stay metal, Ingrid
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