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xGROBIxWo siehst Du denn da den Widerspruch? Ich glaub Du missverstehst mich kolossal! Ich sage nur, daß ein Grundrecht nur so weit besteht, als dasß es die Grundrechte anderer nicht beeinträchtig. Ich sage nicht, daß man diese dann komplett verwirkt hat. Noch ein Beispiel, Art. 2 Abs. 1 GG, da ist das sogar explizit so formuliert:
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Nehmen wir an, ich entfalte meine Persönlichkeit in der Gestalt, daß ich jeden Dienstag MH-Mods in meinem Keller foltern und vergewaltigen möchte. Ich kann mich im Falle staatlicher Sanktion (Haftstrafe) nicht auf das Grundrecht allgemeine Handlungsfreiheit berufen, weil ich durch die vermeintliche Wahrnehmung des Grundrechts eine Reihe von Grundrechten der MH-Mods berührt werden.
Um wieder den Bogen zu schließen, wenn eine Partei demokratiefeindliche Ziele verfolgt, kann sie insofern nicht das Grundrecht auf Meinungsfreiheit geltend machen, da die Abschaffung der Demokratie die demokratischen Grundrechte der Bevölkerung verletzen würde. Deswegen hat der deutsche Gesetzgeber ja das Instrumentairum des Parteiverbots geschaffen. Das schimpft sich dann wehrhafte Demokratie.
ich glaube, wir meinen eigentlich schon dasselbe, bloss, dass du mit „sich berufen können auf“ ein erfolgreichen Akt verstehst und unter „verwirkt“ einen temporären, reversiblen Zustand und ich unter „sich berufen können“ die reine Möglichkeit innerhalb des Systemes meine (die im Falle einer Verletzung einer stärker gewichteten Pflicht nicht erfolgreich sein wird/kann) und „verwirkt“ als irreversibler (heutzutage schier unmöglicher) Ausschluss aus dem Rechts/Pflichtensystem der Gesellschaft benutze.
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Treat everyone the same until you find out they're an idiot. http://www.last.fm/user/daray