Re: Welche Partei?

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Gfrast

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xGROBIx
Um wieder den Bogen zu schließen, wenn eine Partei demokratiefeindliche Ziele verfolgt, kann sie insofern nicht das Grundrecht auf Meinungsfreiheit geltend machen, da die Abschaffung der Demokratie die demokratischen Grundrechte der Bevölkerung verletzen würde.

ich bin mit dem deutschen verfassungsrecht nicht vertraut aber bei uns läuft das anders ab:
die demokratiefeindliche partei kann deswegen kein grundrecht auf meinungsfreiheit und vereins-/versammlungsfreiheit geltend machen da die demokratiefeindliche handlung gar nicht in den schutzbereich benannter grundrechte fällt. dh. dahingehende verfassungsgesetzl. immanente schranken durch den staat sind nicht notwendig und wir kommen ua. mit dem formell einfachgesetzl. verbotsgesetz 1947 aus.
find ich interessant wie der deutsche verfassungsgesetzgeber das, meiner ansicht nach, recht unglücklich gelöst hat va. wenn man bedenkt das Art. 10 Abs 2 EMRK diesbezüglich ja recht eindeutig formuliert und dem gesetzgeber einige schmankerl zugesteht.

zum von daray angesprochenen thema: „das liegt an der beschränktheit der juristen“ wäre vlt. anzumerken, dass die gesetzte ja nicht unbedingt von juristen >beschlossen< werden. demnach sind also nicht ausschließlich die juristen "beschränkt" sondern auch diejenigen die diese gesetze beschließen. pointiert ausgedrückt könnte man sogar sagen die juristen müssen halt versuchen die suppe auszulöffeln die ihnen vom gesetzgeber eingebrockt wird. witzig ist es außerdem irgendwie schon dass es hier einen trend zum christ-demokratischen und christlich-sozialen gibt...irgendwie sehr viel "christ" enthalten für die pentragrammtragende metalhorde.

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