Re: Ist das Rauchverbot bei Konzerten/in Clubs o.k.?

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mr.murdock

Registriert seit: 11.03.2008

Beiträge: 2,588

xGROBIxWeil aus dem Eigentumsrecht eben halt nicht hervorgeht, daß der Eigentümer machen kann was er will. Es gibt immer gestzliche Schranken des Handelns. Insofern ist die Sichtweise „im gehört der Laden=er kann machen was er will“ nicht richtig.

Für den Gast mag das vieleicht zutreffen, aber was ist mit Angestellten? Im übrigen gilt ja das gleiche auch für die Raucher, niemand zwingt die Raucher, in ein Lokal zu gehen, daß vom Rauchverbot betroffen ist. Der Raucher maßt sich nur an, zu bestimmen, wohin der Nichtraucher hingehen kann.

Daß es dem Eigentümer verboten ist, andere z.B. sexuell zu mißbrauen oder zu ermordern ist doch logisch. Aber was ich absolut nicht einsehe ist, daß der Raucher wie ein Schwerverbrecher behandelt ist. Dies werfe ich zwar Dir nicht gleich vor, aber so kommt es bei mir rüber.

xGROBIxIch habe doch explizit geschrieben, daß das ein extremer Vergleich ist. Ich wollte daß damit auch nicht auf eine Stufe stellen, sondern nur zeigen, daß Eigentumsrechte sehr wohl eingeschränkt werden können und auch eingeschränkt werden müssen.

Ich antworte mal wie Schwarzenegger bei Phantom Commando, als er vom Entführer seiner Tochter gefragt wurde :“ wenn Sie Ihre Tochter wiederhaben wollen müssen Sie mit uns kooperieren. Richtig?“:

Falsch!

Warum müßte doch wohl logisch sein. Eigentumsrechte können keinesfalls eingeschränkt werden.

xGROBIx
Die körperliche Unversehrtheit der Passivraucher zum Beispiel?

Rein Zufällig bewies 1984 eine US-Amerikanische Studie, daß das Passivrauchen keinesfalls gesundheitsschädlich ist..

…daß manchen der Qualm stört ist richtig, aber davon war eben nicht die Rede.

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