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Lernt man nicht normalerweise schon in der Schule, dass der Staat in Sachen Eigentum mitspricht?
Das Privateigentum wird nach [U][COLOR=#0000ff]Artikel 14 des [U][COLOR=#0000ff]Grundgesetzes geregelt:
— Absatz 1: Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. (Konstitutionelle Institutsgarantie, jedoch lediglich Gewähr einer Wertgarantie bei Möglichkeit von Eingriffen des Staates in die Qualität der Eigentumsrechte in Form von rechtlichen Schrankenbestimmungen wie etwa bei der Baulandumlegung oder der Enteignung zu Gunsten der Allgemeinheit nach dem BauGB)
— Absatz 2: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. (Absatz zur Sozialpflichtigkeit / Sozialbindung des Eigentums)
— Absatz 3: Eine [U][COLOR=#0000ff]Enteignung ist nur zum [U][COLOR=#0000ff]Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Eigentum