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sounds2move.deDer soll in einer Fabrik Teppiche knüpfen, Klärwerke mit der Zahnbürste schrubben oder 10 Hektar Ackerland von Hand pflügen… die Strafe ist ein Witz und ein Schlag ins Gesicht von dem Typen, dessen Karriere er wohlmöglich beendet hat. Das ist ja fast schon wie die „Bestrafung“ für Promis in den USA 👿
Richtig, ne absolute Lachnummer. Der gefoulte Spieler galt alledings als Rauhbein, der auch schon öfters zugelangt hat, kann sein, dass da zu subjektiv entschieden wurde.
Ich kenne zwar nicht die belgischen Gesetze, aber in Deutschland sieht es so aus:
(1)Hat die Körperverletzung zur Folge, dass die verletzte Person
1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
Man kann hier zwar von einem minder schweren Fall ausgehen wegen Wettkampf und bekannte Verletzungsgefahr und so, aber dann wäre die Strafe immer noch bei mindestens 6 Monaten. In Österreich übrigens auch.