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Anonym
Registriert seit: 01.01.1970
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18.07 In der Regel ist ein Spieler innerhalb derselben Spielzeit in einem UEFAKlubwettbewerb
(UEFA Champions League und UEFA Europa League, nicht
aber UEFA-Superpokal) nur für einen Verein spielberechtigt. Ein Spieler, der
in der ersten, zweiten oder dritten Qualifikationsrunde der UEFA Champions
League oder der UEFA Europa League eingesetzt wurde, ist jedoch ab der
Gruppenphase der UEFA Champions League bzw. der UEFA Europa
League für einen anderen Verein spielberechtigt, sofern sein ehemaliger
Verein sich weder für die Gruppenphase der UEFA Champions League noch
für die Gruppenphase der UEFA Europa League qualifiziert hat; ausserdem
kann ein Spieler ab dem Achtelfinale (Sechzehntelfinale für die UEFA
Europa League) gemäss den Bestimmungen in Absätzen 18.18 bis 18.21
unten nachgemeldet werden. Ein Ersatzspieler, der nicht eingesetzt wurde,
ist für einen anderen an der UEFA Champions League oder der UEFA
Europa League derselben Spielzeit teilnehmenden Verein spielberechtigt,
sofern er in Übereinstimmung mit vorliegendem Reglement bei der UEFAAdministration
registriert ist.
War zu faul es zu lesen, hoffe das hilft.
Vielleicht sieht der Junge jetzt endlich ein, was er am BVB hat. Götze sollte sich das auch merken. Egal wie viel Talent die Burschen haben, das muss im Ausland nicht immer hilfreich sein.
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