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Die Pächter hielten sich nicht an die Vorschriften des deutschen Kleingartengesetzes, eine Laube war zu groß, ein paar Großbäume wurden nicht vorschriftsmäßig entfernt, die Aufteilung zwischen Nutz- und Ziergartenflächen wurden nicht eingehalten, (…) Und schließlich wollte der Nachbar einfach nicht einsehen, dass der Zufahrtsweg zu zwei Dritteln seiner Breite zum Grundstück von Wilfried R. und nur zu einem Drittel zu ihrem Grundstück gehörte.
:aah: :lol::lol: oh mann…