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UlverMein Gott ihr Spinner! Reibt euch ne Zweibel ins Auge oder pisst euch gegenseitig rein, dann habts nen Grund zum Heulen!
Etwas sachlicher kann man sich doch wohl dazu äussern.
Mit „nicht unumstritten“ beziehe ich mich auf die Informationen über die Band „Blutharsch“ in dem betreffenden Wikipedia-Artikel und dabei vor allem auf das Urteil eines deutschen Gerichtes bezüglich einer angestrengten einstweiligen Verfügung des Blutharsch-Bandleaders gegen die Bezeichnung als Neonazi-Band durch ein linkes Blatt.
Das Gericht führt in der Begründung aus, dass sich die Zeitung in dem beanstandeten Artikel in sachlicher Weise mit der Band Der Blutharsch und deren Auftreten in der Öffentlichkeit auseinandergesetzt habe. Zudem dränge sich aufgrund des gesamten Auftretens und Verhaltens der Band Der Blutharsch die Bewertung auf, dass es sich um eine Band aus dem Neonazi-Milieu handle. Dies ergebe sich aus den Live-Auftritten der Band in „durchgängig faschistisch und nationalsozialistisch kodierten Uniformen“ und der Verwendung von Zeichen aus der NS-Zeit auf der Homepage, Merchandising-Artikeln und Plattencovern. Wer sich so präsentiere, müsse sich eine kritische Würdigung seines öffentlichen Wirkens gefallen lassen.
Ob man der Band nun wirklich neonazistische oder faschistische Tendenzen vorwerfen kann, weiss ich nicht abschliessend zu beurteilen. Nach Konsulation der auf der Wiki-Seite angeführten Links und des Interviews mit Albin Julius halte ich die Band für weltanschaulich eher unbedenklich, aber der abschliessende Satz des oben zitierten Urteils ist meiner Meinung nach berechtigt.
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"Censorship is telling a man he can't have a steak just because a baby can't chew it." Mark Twain