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INGRIMMWenn,wie von Roy geäußert,der Tod nun einfach zum Leben dazugehört,dann ist es widersprüchlich bei solch einer Erkrankung eine Beatmungsmaschine zu verwenden. Wenn man dies aber nicht tut,dann leistet man (nach heutigen Maßstäben) aber Sterbehilfe,in Form von Unterlassung.
Also ist die Aussage von Roy teilweise widersprüchlich!
Nicht unbedingt, die rechtliche Einordnung z.b. von Patientenverfügungen ist hierzulande noch nicht abschließend durch Rechtssprechung und Gesetzgeber behandelt worden.
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Stay true, stay metal, Ingrid
Und nimm meinen Namen aus deiner Signatur, der hat bei dir nichts zu suchen!http://www.lastfm.de/user/xGROBIx