Re: Selbstmord zu Besten Sendezeit

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xGROBIx

Registriert seit: 22.11.2006

Beiträge: 12,021

INGRIMMFr. Clansman,es ist mal wieder,nach langer Durststrecke,soweit: WIR SIND EINER MEINUNG! 😆

Naja,Grobi muß ja händeringend und verzweifelt was suchen,womit er mir widersprechen kann – und wie so oft kommt nur Müll dabei raus!

Ob das Müll ist, muss der geneigte Leser selbst entscheiden. An dieser Stelle sei jedoch das Urteil des BGH 17. März 2003 (Az: XII ZB 2/03)zitiert. Dort heißt es u.a.:

Ist ein Patient einwilligungsunfähig und hat sein Grundleiden einen irreversiblen tödlichen Verlauf angenommen, so müssen lebenserhaltende oder -verlängernde Maßnahmen unterbleiben, wenn dies seinem zuvor – etwa in Form einer sog. Patientenverfügung – geäußerten Willen entspricht. Dies folgt aus der Würde des Menschen, die es gebietet, sein in einwilligungsfähigem Zustand ausgeübtes Selbstbestimmungsrecht auch dann noch zu respektieren, wenn er zu eigenverantwortlichem Entscheiden nicht mehr in der Lage ist. Nur wenn ein solcher erklärter Wille des Patienten nicht festgestellt werden kann, beurteilt sich die Zulässigkeit solcher Maßnahmen nach dem mutmaßlichen Willen des Patienten, der dann individuell – also aus dessen Lebensentscheidungen, Wertvorstellungen und Überzeugungen – zu ermitteln ist. (…)

Zu beachten ist, daß eine Unterlassung lebenserhaltender oder lebensverlängernder Maßnahmen bei vorliegen einer entsprechenden Willenserklärung des Betroffenen nicht nur nicht strafbar ist, sondern sogar ein Anspruch auf Unterlassung besteht.

Edit:
Du bist zwar kein Jurist, aber auch bzw gerade als Pflegekraft solltest Du die Rechtslage dbzgl. kennen.

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Stay true, stay metal, Ingrid
Und nimm meinen Namen aus deiner Signatur, der hat bei dir nichts zu suchen!
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