Re: Selbstmord zu Besten Sendezeit

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xGROBIx

Registriert seit: 22.11.2006

Beiträge: 12,021

INGRIMMUnd woher weiß der Arzt das dann ohne Patientenverfügung?
“Im Prinzip“- oder „eigentlich“-Taten/Gedanken sind bei solchen Angelegenheiten lieber auszuschließen!

Deswegen habe ich ja geschrieben, daß man im Zweifel verständlicherweise immer entsprechende Maßnahmen einleiten wird.

INGRIMMOhne Vorgabe durch den Patienten/rechtlichen Vertreter schon!

Ausfallend ist anders!

Wie oben bereits geschrieben, es muss nicht unbedingt eine Patientenverfügung vorliegen.

INGRIMMVieleicht bin ich ja auch von der Arbeit geprägt,denn in der Praxis sieht vieles ganz anders aus,als auf dem Papier!

Sicherlich ist alle Theorie grau und in der Praxis muss erst ein praktikabler Weg gefunden werden. Nichtsdestotrotz sollte man bei einer so sensiblen Thematik die Rechtslage beachten. Wobei es sicherlich im Pflegebereich weitaus rechtlich heiklere Angelegenheiten gibt wie z.b. Bettgitter.

INGRIMMWie auch immer,früher war es noch spannend mit dir zu diskutieren,ja ich hab mich sogar manchmal aufgeregt,aber heute ist das nur noch so lästig,wie ein Pickel am Arsch!

Ich freue mich jedes mal wieder!

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Stay true, stay metal, Ingrid
Und nimm meinen Namen aus deiner Signatur, der hat bei dir nichts zu suchen!
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