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abrakadabraad Abstandsgebot: wikipedia sagt, dass es sowas laut BVG nicht gibt bzw. nicht geben soll. was meinst du konkret damit?
link:
https://de.wikipedia.org/wiki/Abstandsgebot_%28Ehe%29
Ein “Abstandsgebot“ folgt nach einer durchaus lauten Stimme in der juristischen Diskussion aus Art. 6 Abs. 1 GG: “Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“. Der Verfassungsgeber hat das, was er unter Ehe verstand, unter eine verfassungsunmittelbare Schutz- und Förderungspflicht gestellt, und zwar exklusiv. “Keine andere Rechtsgemeinschaft, keine Personengemeinschaft, auch wenn sie auf dauerhaften gegenseitigen Beistand angelegt ist, wird daher in vergleichbarer Weise von Verfassungs wegen als Institut geschützt“ (BVerfGE 105, 133, Sondervotum der Richterin Haas). Ein ähnliches Schutzgebot findet sich in nur noch in Bezug auf die Menschenwürde, also des schlechthin höchsten Verfassungswertes; aber das nur am Rande.
Dieser besonderen Förderungspflicht hat der Gesetzgeber durch die rechtliche Ausgestaltung der Ehe nach bürgerlichem Recht zu entsprechen versucht. Nach richtiger (aber sicher durchaus umstrittener) Auffassung, schließt dies aus, dass er nunmehr einen Rechtsrahmen für andere Arten des Zusammenlebens, etwa von gleichgeschlechtlichen Menschen, schafft, der in seiner Ausgestaltung den Formen entspricht, die in Umsetzung des Förderungsgebotes für die Ehe bereitgestellt werden. Denn dann findet die besondere Förderung, also Privilegierung der Ehe gerade nicht mehr statt, die die Verfassung ihrem Wortlaut und ihrer Systematik nach im Hinblick auf die gesellschaftliche Bedeutung der Ehe fordert.
Der Wikipedia-Artikel ist witzig, danke für den Hinweis. Vor allem dass der Spitzbube, der das geschrieben hat, mal eben die zwei Sondervoten in der Entscheidung BVerfGE, 105, 313 unterschlägt – das ist wahrlich Chuzpe.
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