Re: Homosexualität – Eure Meinung

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Daray

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GrenadierUnd was ist jetzt deine Antwort?

Erst einmal aus dem Kopf, mit kleinen Verifizierungen via Google. Ich werde dann bei Gelkegenheit mal die Bücher wälzen.

Mundtehe
Wenn die Ehe als Mundtehe geschlossen wurde (also nach germanischem Recht), dann hatte die Frau schon einmal kein Mitspracherecht, ob und wen sie heiraten wollte. Viel mehr wurde die Vormundtschaft der Frau von einem Mann (üblicherweise dem Vater) an den Bräutigam gegen eine vereinbarte Zahlung abgegeben. Das ganze war in der Tat ein Vertrag, der diverse Clanspezifische Dinge regelte und daher auch oft „politisch“ motiviert war.
Die rechtliche Lage der Frau änderte sich also nicht gross, mit einer Ausnahme: Ihr drohten durch die Ehelichung nun drakonischen Strafen bei sittlichem Fehlverhalten. Auf Ehebruch stand (ausschliesslich) für die Frau die Todesstrafe. Da nach germanischem Recht zudem die Ehe erst gültig war, wenn der Geschlechtsakt vollzogen war (direkt nach der zeremonie und vor Zeugen wohlgemerkt), kann man davon ausgehen, dass eine Ehe für eine Frau wohl eher einer Bedrohung an Leib und Leben gleich kam.

Ehe bei den Franken insb. den Merowringern und Karolingern
Ploygame Ehe. Die Frau wird wiederum ohne Einwilligung verheiratet. Die Frau ist Besitz des Mannes und er darf mit ihr anstellen was er will, inklusive sie zu töten. Gegen aussen unterliegt sie nun aber einem gewissen Schutz. Vor dem Recht entspricht die Entführung einer Frau dem Mord an einem Mann. Der Mord einer Schwangeren kostet viermal so viel wie der Mord an einem Mann. und dergl. Diese Gesetze schützen die Frau aber nur periphär und nur gegen aussen. De facto sind sie zum Schutz der Eigentumsrechte des Mannes da. Die hohen Strafen bei Entführung, dienen in erster Linie dazu zu verhindern, dass der Frau jemand bei der Flucht aus der Zwangsehe hilft.

Christliche Ehe
Was soll man sagen. Der Kirche muss hier insofern ein Kränzchen gewunden werden, als dass sie die Situation in der Ehe für die Frauen stark verbessert hat. Ihr Einverständnis war nun von nöten und es kam vor, dass sie gegen den Wunsch ihres Vaters bzw. Oheim heiraten durfte.

In keiner dieser Ehenen war die Frau wirklich sicherer, als wenn sie ledig bei ihrer Sippe verblieben wäre.

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