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Curry Kingnix, vergiss es. du hast wohl recht. ändert aber nichts an dem punkt, dass ein fehlendes testament ein problem darstellt wenn man nicht verheiratet ist.
Er nicht nicht nur “wohl recht“, sondern ganz sicher, vgl. § 2247 Abs. 1 BGB. Und wieso die gesetzliche Erbfolge an sich für unverheiratete Paare problematisch sein soll, verstehe ich auch nicht. Diese Argumentation setzt ja bereits voraus, dass eine davon abweichende Regelung gewollt ist – wer sagt, dass das so sein muss?
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