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Roy Black MetalGut, meine versammelten Herren, als erstes:
„Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei“. Damit ist blankes Kosten/Nutzen-Rechnen schon mal völlig außen vor.
An dieser Stelle wieder der Hinweis darauf, daß Grundrechte Abwehrrechte gegen den Staat sind und keinerlei unmittelbare Rechtsansprüche begründen. Durch die FOrschungsfreiheit alleine läßt sich nicht die staatliche Finanzierung von konfessionellen Lehrstühlen rechtfertigen, aber das nur mal so am Rande… Mal ganz davon abgesehen daß auch die Forschungsfreiheit kein uneingeschränktes Grundrecht ist (siehe z.b. Stammzellenforschung u.ä., da liegt der katholischen Kirche ja nicht allzu viel an der Forschungsfreiheit).
MetalEschiDu kennst die Unterschiede des zwischenmenschlichen Zusammenlebens in der christlichen Welt und der nichtchristlichen. Menschenrechtsverständnis etc. Doch, das trau ich dir zu.
Und welche Unterschiede sind das im Einzelnen? Welche christlichen Grundwerte sollen denn das konkret sein die die Rechtsstaatlichkeit garantieren? Und fehlen diese Wert in nichtchristlichen Staaten denn oder hängt das nicht vielmehr mit anderen Rahmenbedinungen zusammen? Und was stand nochmal auf den Gürtelschnallen der Wehrmacht? Gott mit uns?
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Stay true, stay metal, Ingrid
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