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JosefDiebelsDas ist keineswegs böse gemeint. Ich gebe nur zu Bedenken, dass du bei weitem nicht so anonym im Inet bist, wie du vielleicht hoffst.
Soweit ich weiß, steht das Recht am Bild von Minderjährigen dem/den Erziehungsberechtigten zu – der du nun mal nicht bist.
Viel Glück btw. für deinen Streit um einen geregelten Umgang mit deinem Kind. 🙂
Im Normalfall liegt das Recht eines Bildes immer beim Eigentümer. Ich bin natürlich auch kein Jurist, aber nachdem er der anerkannte Vater ist, kann er im Normalfall nicht strafbar gemacht werden, wenn er Bilder seines Sohnes in unverfänglichen Posen im Netz veröffentlicht. Das wäre mir wirklich neu.
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++Sie finden dich nicht lustig", erklärte die Kleine Mü. "Du musst es so machen wie meine Schwester und sagen, wenn sie nicht still sind, schlägst du sie tot. Hinterher bittest du sie dann um Verzeihung und gibst ihnen Bonbons.++ http://www.myspace.com/klammheim