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MetalEschiIch vertrete ja die grundsätzliche Auffassung, dass nichts unverzeihlich ist. Außer Mord vielleicht, und dafür gibt es Freiheitsstrafen.
Wenn Menschen, die wegen Mordes ihre Strafe abgesessen haben, den Status eines freien Menschen genießen, dann sollte diese grundsätzliche Möglichkeit auch im Privaten gelten. Das soll natürlich Fremdgehen nicht rechtfertigen, aber wenn man da schon die Unverzeihlichkeit ansetzt, führt das IMO zu weit. Oder müsste es rein folgerichtig.
Dem kann ich nicht zustimmen.
Ich finde Mord unverzeihlich auch wenn der Mörder seine Strafe abgesessen hat und wieder auf freiem Fuß ist. Das ist nur die Meinung des Gesetztes, dass ihm dann verziehn ist.