Re: Der allgemeine Politikthread

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Leukon

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Eddie1975
Was ich darüber hinaus bemerkenswert finde: Anscheinend hängt im deutschen Strafrecht doch vieles davon ab, wie ein einzelner Staatsanwalt persönlich grad so drauf ist. Wenn es stimmt, was überall berichtet wird, dann sind die Bildchen von Herrn Edathy zwar schmuddelig und ein Beleg dafür, dass der Mann auf kleine Jungs abfährt, aber eben nicht strafrechtlich relevant. Warum dann die ermittlungstechnische Keule mit der Hausdurchsuchung? Einen tieferen Eingriff in das Leben eines Menschen gibt es wohl kaum, von der vorläufigen Festnahme mal abgesehen.

Es genügt für die Rechtmäßigkeit einer Haussuchung die nach kriminalistischer Erfahrung gerechtfertigte Vermutung, dass Beweismittel aufgefunden werden. Die Ermittlungsbehörden müssen selbstverständlich noch keinen Beleg für die Begehung von Straftaten haben; das wäre sinnwidrig bei einer Zwangsmaßnahme im Ermittlungsverfahren. Eine vorläufige Festnahme, die typischerweise der Identitätsfeststellung dient, ist übrigens bei jedem Verdachtsgrad zulässig und darf sogar von jedem Beamten des Polizeidienstes angeordnet werden. Mit anderen Worten: Das ist einer der weniger einschneidenden Grundrechtseingriffe, den die Strafprozessordnung erlaubt.

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