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nicht, dass ich mich besonders in der causa edathy auskennen würde, aber: wer hat eigentlich der öffentlichkeit mitgeteilt, dass edathy bildmaterial von unbekleideten jungen bestellt hat, und dass dieses „die strafbarkeitsschwelle nur knapp unterschritten“ hätte? war das die staatsanwaltschaft? sowas über jemanden zu sagen ruiniert ihm das leben. wenn das das einzige ist, das die „gegen ihn in der hand“ haben, hätten sie wirklich die fresse halten sollen. unverhältnismäßiger geht es ja wohl kaum. dass die öffnetlichkeit ein interesse hat solche dinge über hohe beamte zu erfahren, sehe ich ja ein, aber in dem fall ist der nachteil auf der seite von edathy so groß, dass man ihn ja fast gleich erschießen hätte können…
@leukon: je nach vorwurf kann aber eine ermittlung (bzw. das bekanntwerden einer ermittlung und deren details) ein extremer nachteil für den beschuldigten sein – und je nach schwere des vorwurfs und begründetheit des verdachts ist es dann sinnvoll zu ermitteln oder nicht. gerade bei sowas wie dem besitz kinderpornographie würde ich eigentlich erst dann anfangen ermittlungen durchzuführen, wenn man wirklich über eine extrem stichhaltige begründung verfügt – alles andere finde ich extrem rücksichtslos.