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abrakadabraWenn man ermittlungen wirklich geheim durchführen könnte, wäre es, da hast du natürlich recht, etwas anderes. inwieweit dies aber praktisch möglich ist, vorallem bei personen von öffentlichem interesse, ist eine andere frage. ganz zu schweigen davon, dass sich aktionen wie durchsuchungen von wohnungen oder arbeitsplätzen auch nicht unbedingt geheim durchführen lassen.
So ganz geheim geht das vielleicht nicht, aber selbst wenn herauskommt, dass Durchsuchungen stattgefunden haben: Entscheidend ist, dass die Art der Vorwürfe (die ja spezifisches Ruf-Ruinierungs-Potenzial haben können) nicht die Runde macht.
so wie ich die sache verstehe ist, dass die existenz des ermittlungsverfahrens zwar vorher schon bekannt war, die details über seine bestellungen aber von der staatsanwaltschaft kamen (bin mir aber nicht ganz sicher). wenn das so wäre, fände ich es eigentlich ungeheuerlich.
Dass um Kinderpornographie geht, wurde doch nicht von der Staatsanwaltschaft bekanntgemacht. Oder hab ich da was verpasst?
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