Re: Der allgemeine Politikthread

Home Foren METAL HAMMER’s Ballroom Talkpit Der allgemeine Politikthread Re: Der allgemeine Politikthread

#5546271  | PERMALINK

Leukon

Registriert seit: 14.07.2010

Beiträge: 1,385

abrakadabranein, dieser umstand nicht. dass er gewisses bildmaterial bestellt hatte, hingegen schon. sie hätten einfach sagen können „wir haben bei einer durchsuchung keinerlei kinderpornographisches material gefunden. an den vorwüfen scheint nichts dran zu sein. wir entschuldigen uns für das eingreifen in herrn edathys privatsphäre.“ das hätte seinen ruf unter umständen sogar noch retten können. stattdessen wird von irgendwelchem material in „grenzbereichen“ gefaselt (was soll das überhaupt sein?), und billigend in kauf genommen, dass sein öffentliches leben damit vorüber ist. wegen genau dieser aussage droht ihm jetzt übrigens (bestimmt unter anderem) der ausschluss aus seiner partei.

was, und was nicht bei einer hausdurchsuchung gefunden wurde, geht die öffentlichkeit imo. einen scheiß an, solange es nichts illegales ist. das ist ca. so wie bei jeder hausdurchsuchun aufzuzählen, welche sextoys etc. bei den durchsuchten gefunden wurden.

Bei den Hausdurchsuchungen wurde rein gar nichts gefunden. Edathy hat ggfs. ja auch genug Zeit gehabt, alles Belastende wegzuschaffen bzw. betroffene Festplatten auszubauen und zu zerstören. Das nach Auffassung des BKA zumindest nicht eindeutig strafbare Material (die Einstufung der Staatsanwaltschaft steht noch aus), das Edathy bestellt hat, war nicht das Ergebnis, sondern der Anlass für die Durchsuchungen.
Dass die ermittelnden Beamten sich jetzt öffentlich für ihre Ermittlungsmaßnahme rechtfertigen und die Verdachtsgründe benennen, ist natürlich nicht ganz unproblematisch, aber wegen der besonderen politischen Brisanz der Vorfälle gerechtfertigt. Und – ich wiederhole mich hier gerne – es ist nicht klar, wem man die Verantwortung dafür zuzuschreiben hat, dass der Sachverhalt überhaupt öffentlich geworden ist. Jedenfalls hat Edathy selbst den Vorwurf öffentlich thematisiert, bevor die Staatsanwaltschaft das getan hat und sie mit massiven – wiederum: öffentlichen! – Angriffen unter Zugzwang gebracht.
Eine Entschuldigung wäre jedenfalls nicht angebracht. Die Staatsanwaltschaft und der Ermittlungsrichter hatten bei einer so klaren Verdachtslage letztlich keine andere Wahl bzw. waren sogar gesetzlich zu Ermittlungsmaßnahmen verpflichtet (vgl. § 152 Abs. 2 Strafprozessordnung).

--