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abrakadabra
es ist eine sache zu sagen, dass es ein ermittlungsverhahren wegen verdachts auf besitz von kinderpornographie gibt, und eine ganz andere die öffentlichkeit von der sexuellen orientierung eines menschen zu unterrichten (die sich eben in der bestellung von „nicht strafrechtlich relevantem“ material äußerte).
Ob das Material strafrechtlich relevant ist, steht bislang nicht fest. Die Staatsanwaltschaft prüft das noch und ggfs. wird darüber ein unabhängiges Gericht zu befinden haben. Das zum ersten.
Zweitens ist das, was Edathy gemacht hat, schon deshalb keine reine Privatsache, weil er für seine Transaktionen teilweise Server des Deutschen Bundestages genutzt hat. Jedenfalls was das angeht, hat die Öffentlichkeit das Recht, ins Bild gesetzt zu werden.
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