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abrakadabra
ad 1,
die generalstaatsanwaltschaft hat, jedenfalls laut meinem bisherigen wissenstand erklärt, dass das von edathy bestellte material strafrechtlich nicht relevant wäre. im übrigen wäre es nett, wenn man sich vorher SEHR eingehend überlegen würde, ob das material nun starfrechtlich relevant war oder nicht, bevor man bei jemanden durchsuchungen durchführt, und ihm sein leben ruiniert. im übrigen meinte auch das BKA, dass das bestellte material nicht strafrechtlich relevant wäre. mir ist schon klar, dass das im zwiefelsfall irrelevant ist, und das ein gericht zu klären hat, aber ich nehme mal stark an, dass die sich, wenn sie „entwarnung“ geben, eher auf der sicheren seite irren.
Wir drehen uns im Kreis, fürchte ich. Ein Ermittlungsverfahren sollte erstens im Grundsatz nicht öffentlich geführt werden. Bei Prominenten Personen gilt das nur eingeschränkt, aber wir wollen nicht zu sehr ins Detail gehen. Zweitens basiert der Tatverdacht, der die Durchsuchungen bei Edathy gerechtfertigt hat, naturgemäß nicht auf einem Tatnachweis, sondern auf der (durch Tatsachen und kriminalistische Erfahrung gestützten) bloßen Vermutung eines strafbaren Verhaltens. Es musste also gerade nicht vorher endgültig geklärt werden, ob die Videos und Bildaufnahmen bereits für eine Verurteilung genügen würden.
zweitens: was meinst du damit überhaupt? wofür waren diese „server“ zuständig? ist aber ist es abgeordneten des bundestages nicht gestattet, die „server“ auch für private zwecke zu verwenden, und hat die öffentlichkeit daher über jede tätigkeit auf den servern des bundestages von der staatsanwaltschaft informiert zu werden? ich verstehe nicht ganz worauf du damit hinauswillst.
Worauf ich hinauswill? Der Typ sitzt im Bundestag und benutzt die ihm für seine Tätigkeit als Vertreter des Volkes zur Verfügung stehenden Arbeitsmittel, um beim Kinderpornodealer seines Vertrauens irgendeinen Dreck herunterzuladen, mit dem er vielleicht gerade noch davonkommen wird. Das kann man nicht ernstlich als Privatangelegenheit hinstellen.
im übrigen: edathy wusste doch, dass gegen ihn ein verfahren läuft, BEVOR die durchsuchung durchgeführt wurde, und soweit ich weiß, wussten das auch die ermittlungsbehörden. man hat die durchsuchung also durchgeführt (glaube ich jedenfalls) im wissen, dass edathy sich auf alles vorbereiten konnte – finde ich irgendwie komisch. was erwartete man denn bittesehr zu finden?
Ich weiß nicht, ob das so war.
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