Re: Der allgemeine Politikthread

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abrakadabra

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Worauf ich hinauswill? Der Typ sitzt im Bundestag und benutzt die ihm für seine Tätigkeit als Vertreter des Volkes zur Verfügung stehenden Arbeitsmittel, um beim Kinderpornodealer seines Vertrauens irgendeinen Dreck herunterzuladen, mit dem er vielleicht gerade noch davonkommen wird. Das kann man nicht ernstlich als Privatangelegenheit hinstellen.

schau, ich finde sowas auch abscheulich, und die staatsanwaltschaft bestimmt ebenso – nur ist das eben eine moralische anschauung, und keine rechtliche. entweder er hat sich durch seine bestellungen strafbar gemacht (dann möge man ein strafverfahren gegen ihn eröffnen, und ihn verurteilen), oder eben nicht, und in diesem fall hat man ihn in ruhe zu lassen. was soll in so einem fall eigentlich „gerade noch davonkommen“ sein? wenn was er getan hat nicht strafrechtlich relevant war, dann ist er nicht „gerade noch davongekommen“, sondern schlichtweg unschuldig (in den augen des gesetzes) – so moralisch verwerflich es auch sein mag, was er getan hat.

selbst wenn die staatsanwaltschaft sich nicht sicher ist (was ich bisher so nie gelesen habe – nur, dass sie meinen, dass was sie bisher wissen nach ansicht der generalstaatsanwaltschaft nicht relevant war. aber wie gesagt: ich kenne mich in diesem fall nicht gut aus, kann also leicht sein), ob das von ihm bestellte material nun strafrechtlich relevant ist, oder nicht: ich halte derartigen mangel an diskretion für inakzeptabel, eben weil es sein könnte dass er (rechtlich) unschuldig ist.

und nochmal: was hat das mit den servern des bundestags zu tun? wenn die abgeordneten sie auch für private zwecke nutzen dürfen, dann ist das halt so – ob uns diese nutzung gefällt, oder nicht. was, wenn nicht eine privatangelegenheit soll denn das sonst gewesen sein? ich finde jedenfalls, dass die staatsanwaltschaft bei sowas nur zwischen den kategorien „erlaubt“ und „verboten“ unterscheiden sollte, und nicht leute aufgrund ihrer moralischen ansichten vor die hunde zu werfen hat.