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abrakadabraHabe ich richtig verstanden, dass in Deutschland nicht nur die Regierung, sondern auch die Opposition gesetzesentwüfe zur Abstimmung machen können? D.h. das Grünen-Gesetz könnte einfach „gegen den WIllen“ Merkels angeommen werden, und die Sache wäre vom Tisch. Klingt nach einer diplomatisch klugen Lösung. „Ja, Recip tut mir leid. Ich wollte ihm dir ja am liebsten persönlich in die Türkei überstellen, aber es sind mir halt alle in den Rücken gefallen“.
Theoretisch wäre das so möglich (Art. 76 GG). Natürlich würde es dann noch bei der regulären Beleidigung nach § 185 StGB bleiben, wobei insoweit vielleicht eine Einstellung nach § 153a StPO in Betracht käme. Und im Auge behalten muss man, dass Böhmermann durch die Einlegung von Rechtsmitteln das Verfahren unter Umständen auch bis 2018 in Gang halten könnte und am Ende vielleicht noch vom BGH wegen der Gesetzesänderung freigesprochen werden müsste.
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